Neuer Auftritt für ein Traditionsunternehmen - der Landgasthof bekommt ein modernes Gesicht
Mit der neuen EU-DSGVO, die das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablöst, ändern sich einige grundlegende Vorgaben für Webseiten-Betreiber. So wird die Benennung eines Datenschutzbeauftragten für einige Firmen zur Pflicht, Datenpannen müssen gemeldet werden, ein vermehrter Schutz personenbezogener Daten wird gefordert und ein Recht auf Löschung von Daten und eine mögliche Datenportabilität wurden eingeführt.
Parallel dazu wurden die Bußgeld-Regelungen erheblich verschärft und können nun bis zu 2% bzw. 4% des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Unternehmen, die die notwendigen Änderungen bis 25. Mai 2018 nicht umgesetzt haben, können also kräftig zur Kasse gebeten werden.
Spätestens zum 25. Mai 2018 benötigt jede Website, die Cookies nutzt, eine Einwilligung der Nutzer. Damit werden „Cookie-Banner“ endgültig zur Pflicht.
Cookies speichern Informationen wie z.B. Ihre bevorzugte Sprache, Filter oder Anzeigeeinstellungen und übermitteln diese beim erneuten Aufrufen der Webseite. Sie speichern auch Daten wie Adresse und Telefonnummer, wenn Sie diese z.B. über ein Kontaktformular bereitstellen – man kann also davon ausgehen, dass inzwischen nahezu alle Webseiten Cookies nutzen.
Stellen Sie bereits jetzt Ihre Seite auf die neuen Richtlinien um:
Wir installieren ein Cookie-Banner und ergänzen die entsprechenden Hinweise in den Datenschutzerklärungen.
Neben den potentiellen positiven Auswirkungen auf Ihr Google-Ranking ist jetzt auch im Anbetracht der EU-DSGVO die Einrichtung eines Sicherheitszertifikates für Ihre Seite von großem Vorteil. In der Verordnung wird die verschlüsselte Übertragung konkret als Gewährleistung der geforderten Datensicherheit empfohlen.
Um Ihre Seiten als „Sicher“ zu kennzeichnen, benötigen Sie ein SSL-Zertifikat, das in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Gerne übernehmen wir diese Installation und Pflege für Sie:
Wenn Sie ein individualisiertes Zertifikat wünschen, entstehen zusätzliche Kosten. Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage.
Ihre Vorteile:
Spätestens zum Mai 2018 sollten Sie Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung auf Herz und Nieren prüfen lassen. Mit Wirksamkeit der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung ändern sich auch hier die Pflichtangaben und damit erhöht sich auch die Gefahr einer Abmahnung gerade im Zeitraum der Einführung.
Wenn Sie ab sofort eine langfristige, lückenlose Aktualisierung wünschen, empfehlen wir Ihnen das Angebot unseres Partners JanoLaw. Über die Integration eines Plugins in Ihre Seite werden Impressum und Datenschutzerklärung ständig aktuell gehalten und rechtliche Änderungen sofort eingebunden. Gerne kümmern wir uns um die technische Umsetzung und beraten Sie – sprechen Sie uns bei Interesse einfach unter der Tel. 09442 – 920610 an.
Wenn Sie Ihre Seite bereits selbst betreuen und die Einbindung ebenfalls selbst vornehmen wollen, können Sie den Service über die folgenden Links buchen:
Für Webseiten und Blogs: Impressum und Datenschutzerklärung
Für Online-Shops: Abmahnschutz mit Haftung für Internetshops
Neuer Auftritt für ein Traditionsunternehmen - der Landgasthof bekommt ein modernes Gesicht
Ein unverwechselbarer Auftritt - hier kommt frischer Wind ins alte Gemäuer!
Hier sieht man auf den ersten Blick, um was es geht: Natur pur für alle Biergartenliebhaber.
Wir sind für Sie da!
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Gastronomiebereich sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner für alle Fragen und Bedürfnisse.
Sprechen Sie mit uns!
Email: kontakt (@) gastrowerbung.de
+49 (0)9442 - 920610
+49 (0)9442 - 920622
Schambacher Weg 20
93339 Riedenburg